Abfindung bei Kündigung
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gleicht für viele Arbeitnehmer einem Schock, der ihnen den Boden unter den Füßen wegzieht. Besonders langjährige Mitarbeiter genießen jedoch einen hohen Bestandsschutz und sollten mit dem Arbeitgeber über eine Abfindung verhandeln. Im Normalfall gilt ein halbes Monatseinkommen für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit als angemessen. Zeigt sich der Arbeitgeber unzugänglich, empfiehlt sich durch Einlegen einer Kündigungsschutzklage Druck auszuüben. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die Chancen einer Klage im Vorfeld ausloten und für seine Mandaten eine optimale Abfindung aushandeln.
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User: holger02 Aktuelle Artikel:
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