Abmahnung durch Arbeitgeber erhalten? Was tun?
Eine Abmahnung durch den Arbeitgeber markiert häufig den Anfang vom Ende des Arbeitsverhältnisses. Im Ernstfall sollten die Betroffenen zuerst die formale Form der Abmahnung auf Mängel prüfen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet den vermeintlichen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag zu benennen und muss konkret auf mögliche Konsequenzen im Wiederholungsfall hinweisen. Abgemahnte Arbeitnehmer dürfen eine Gegendarstellung zur Abmahnung verfassen, die in die Personalakte aufgenommen werden muss. Der Konflikt kann vor den Betriebsrat getragen werden, im Einzelfall empfiehlt es sich Klage auf Rücknahme der Abmahnung beim Arbeitsgericht einzureichen.
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