
Architektur und Energie - Architekt für Alt- und Neubau für die Region Augsburg
Energiepass - Energieausweis
Eigentümer und Vermieter sind ab Juli 2008 bzw. Januar 2009 verpflichtet, dem potentiellen Mieter oder Käufer auf Verlangen den Energieausweis für ihr Gebäude vorzulegen.
Bei Wohngebäuden der Baujahre bis 1965 muss ab dem 1. Juli 2008 der Energieausweis (Energiepass) zugänglich gemacht werden. Für später errichtete Wohngebäude (nach 1965) sowie für alle sonstigen Gebäude muss ab dem 1. Januar 2009 der Energieausweis zugänglich gemacht werden.
Ein Energieausweis kann bereits heute für ihr Gebäude erstellt werden und ist dann 10 Jahre gültig.
Der bedarfsorientierte Energieausweis stellt den nach Normbedingungen berechneten Energiebedarf eines Gebäudes dar. Zusätzlich werden energetische Schwachstellen und die Energieeinsparung nach einer Modernisierung aufgezeigt.
Die Kosten für den Energieausweis richten sich nach Größe und Geometrie des Gebäudes. Gerne erstelle ich ein Angebot für ihr Gebäude.
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Quelle:http://energie-architektin.com
Rubriken:augsburg architekt energie passivhaus
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