Betriebsbedingte Kündigung
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zieht vielen Arbeitnehmern leider den Boden unter den Füßen weg. In bedrohlichen Zeiten von Massenarbeitslosigkeit ist es auch nicht leicht eine neue Beschäftigung zu finden. Dies gilt besonders für ältere Arbeitnehmer oder Geringqualifizierte. Der Arbeitgeber muss sich bei der Kündigung an gesetzliche Regeln achten. Bei fristlosen Kündigungen muss ein schwerwiegender Grund vorliegen, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar erscheinen lässt. Im Einzelfall sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate gezogen werden.
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