Eckpunkte Gesundheitsreform
Am 12. Juli 2006 hatte das Bundeskabinett die Eckpunkte der Gesundheitsreform 2006 beschlossen. Diese sollen als Grundlage zur Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzes dienen, welches die Finanzierung und die Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems für die Zukunft sichert.Laut Bundesregierung werden den Patientinnen und Patienten keine neuen Lasten auferlegt. Es kommt also zu keiner Erhöhung von Zuzahlungen. Allerdings wird der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen um 1 Prozentpunkt angehoben.Es wird keine Ausgrenzung von Leistungsbereichen geben. Notwendige Leistungen werden ausgebaut, z.B. seltene Krankheiten, Rehabilitation älterer Menschen, Versorgung Sterbender. Die Kassen sollen zukünftig notwendige Mutter- oder Vater-Kind-Kuren erstatten. Empfohlene Impfungen sollen zukünftig ebenfalls zuzahlungsfrei sein. Weiterhin wird eine Verbesserung der gezielten Vorsorge für 45 bis 55-jährige angestrebt.
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