informationsdienst für bundeswertpapiere
Bundesschatzbriefe zeichnen sich insbesondere durch ihre Zinsstaffelung aus, der bereits beim Erwerb der Briefe festgelegt ist. Mit jedem Jahr Laufzeit steigt auch der Zinssatz an. Dies soll den Anlegern insbesondere einen kleinen Anreiz bieten, die Bundesschatzbriefe möglichst bis zum Ende der Laufzeit zu halten und diese nicht vorher abzustoßen. Die vereinbarten Zinssätze werden während der Laufzeit garantiert, auch wenn sich die aktuellen Marktzinsen verändern.
Anleger haben die Möglichkeit ihre Bundesschatzbriefe zurückzugeben, wenn sie diese mindestens ein Jahr gehalten haben. Pro Depot kann jedoch innerhalb von 30 Tagen ein maximaler Betrag von 5.000 Euro zurückgegeben werden, dies sollte vor allem dann beachtet werden, wenn hohe Summen in Bundesschatzbriefen investiert werden. Ein Weiterverkauf bzw. eine Übertragung der Bundesschatzbriefe an Dritte bleibt dabei im Rahmen der Vertragsfreiheit unberührt.
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