
Private Krankenversicherung (PKV)
Während die Gesetzliche Krankenversicherung alle Personen, unabhängig von Ihrem Krankheitsbild, versichern muss, kann sich die Private Krankenversicherung ihre Mitglieder selbst aussuchen. Es besteht also kein Kontrahierungszwang für die PKV.
Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze entscheidet, ob der Wechsel in eine private Krankenversicherung als Vollversicherung möglich ist. Möchte man als Arbeitnehmer oder Angestellter in die PKV eintreten, muss das Einkommen (Brutto-Jahresgehalt) über 49.950 Euro jährlich oder 4.162,50 Euro monatlich betragen. Einmalzahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld können angerechnet werden. Selbständige und Freiberufler sind von dieser Regelung nicht betroffen. Sie können selbst entscheiden, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern möchten.
Es gibt zahlreiche Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Gesellschaften, was einen vorherigen Versicherungsvergleich unbedingt empfiehlt. Die Beitragszahlungen sind in der PKV nicht abhängig vom Einkommen des Versicherten, sondern beziehen sich in erster Linie auf das Eintrittsalter, das Geschlecht, den Leistungswunsch sowie auf das gesundheitliche Risiko (Krankheitsbild) des Versicherungsnehmers.
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