
reiserücktrittskostenversicherung
Durch die Einführung der europäischen Gesundheitskarte im Jahr 2006 wurde der bis dahin genutzte Auslandkrankenschein abgeschafft. Viele Krankenversicherungskarten beinhalten die europäische Krankenversicherungskarte. Wer jedoch noch eine alte Karte hat, der sollte auf jeden Fall bei seiner Krankenkasse nachfragen und gegebenenfalls noch vor dem Urlaub eine neue beantragen. Die europäische Krankenkarte kann, wie in Deutschland auch bei dem Besuch eines Arztes einfach eingesetzt werden. Doch gerade in den touristischen Orten im Ausland ist eine Behandlung oft deutlich teurer als eine vergleichbare in Deutschland. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen jedoch nur den Betrag, der auch in Deutschland für die Behandlung erstattet werden würde. Den Differenzbetrag hat der Versicherte selbst zu tragen. Sonderleistungen sind in den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen erst recht nicht enthalten, wie beispielweise der Rücktransport vom Urlaubsort nach Deutschland.
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