vl sparen
Der Vertrag zur vermögenswirksamen Leistung wird seitens des Arbeitnehmers geschlossen, der anschließend eine Kopie an seinen Arbeitgeber gibt. Der Arbeitgeber leistet die entsprechenden monatlichen Zahlungen durch einen eventuellen Zuschuss oder durch Abzug vom Gehalt. Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer wird staatlich gefördert. Bei einer Anlage in Investmentfonds kann der Arbeitnehmer eine Zulage von bis zu 18 Prozent von 400 Euro erhalten – für einen maximalen Zeitraum von 6 Jahren. Damit ergibt sich eine staatliche Förderung von bis zu 72 Euro im Jahr. Voraussetzung für den Erhalt ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen, bei Ledigen liegt die Grenze bei 17.900 Euro, bei Verheirateten gilt der doppelte Betrag.
Bei Bausparverträgen hingegen liegt die staatliche Förderung nur bei 8,8 Prozent von 400 Euro im Jahr, allerdings kann zusätzlich die Wohnungsbauprämie bei Vorliegen der Voraussetzungen in Anspruch genommen werden.
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