Vorgehensweise bei einer Kündigungsschutzklage
Arbeitnehmer können zweifelhafte Kündigungen durch eine Kündigungsschutzklage am örtlichen Arbeitsgericht rechtlich überprüfen lassen. Außerordentliche Kündigungen werden zudem auf ihre grundsätzliche Wirksamkeit und das Vorliegen wichtiger und stichhaltiger Gründe überprüft. Ordentliche Kündigungen müssen gemäß § 1 Absatz 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KschG) sozial gerechtfertigt sein. Eine Kündigungsschutzklage ist auch bei Arbeitsverhältnissen ohne gesetzlichen Kündigungsschutz sinnvoll. Doch hier ist vor allem Eile geboten. Das Arbeitsgericht prüft dann das Vorliegen typischer Unwirksamkeitsgründe. Dazu zählen beispielsweise ein Verstoß gegen die guten Sitten oder die fehlende Anhörung des Betriebsrates.
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Quelle:http://www.youtube.com/watch?v=Z9er6MV7vLo
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