Was tun bei Verkehrsunfall
Die Beteiligten eines Verkehrsunfalls sind bei größeren Sach- oder Personenschäden verpflichtet die Unfallstelle abzusichern, gegebenenfalls einen Notarzt zu rufen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten erste Hilfe zu leisten. Wer sich vor dem Eintreffen der Polizei vom Unfallort entfernt, kann wegen Fahrerflucht belangt werden. Anders verhält es sich bei Bagatellschäden. Hier genügt es, einen Zettel mit den eigenen Personalien an der Windschutzscheibe des Unfallgegners zu befestigen und den Unfall kurz darauf bei der Polizei zu melden.
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Quelle:http://www.youtube.com/watch?v=V1ue9XJN0tc
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