Wer kann in eine private Krankenversicherung wechseln? »

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Wer kann in eine private Krankenversicherung wechseln?


Angestellte und Arbeitnehmer über der Verdienstgrenze Sie können in eine private Krankenversicherung für Angestellte wechseln, wenn Ihr Bruttoeinkommen über der Verdienstgrenze von 49.950 Euro im Jahr liegt. Umgerechnet auf das Monatseinkommen entspricht dies 4.162,50 Euro. Regelmäßige Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld können mit eingerechnet werden. Angestellte und Arbeitnehmer unter der Verdienstgrenze Liegt das Bruttoeinkommen unter der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze haben Sie die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Auf diese Weise können Sie Ihren Versicherungsschutz auf das Niveau einer privaten Krankenversicherung aufwerten. Selbständige und Freiberufler Selbständige und Freiberufler können unabhängig vom Einkommen in eine private Krankenversicherung Selbständige wechseln. Privatversicherungen bieten sehr interessante Tarife für Ärzte, Zahnärzte und Veterinäre sowie Ärzte im Praktikum an. Beamte (Beihilfeberechtigte) Beamte können sich ebenfalls privat versichern, ohne dass im Normalfall Einschränkungen beachtet werden müssen. Die meisten Krankenversicherungen haben spezielle Tarife für die private Krankenversicherung Beamte.




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