Internetrecht
Das Internetrecht – Klare Regeln für die Internet-Nutzung
Mit Beginn der 90-er Jahre hielt das Internet Einzug in deutsche Haushalte. Mit der stetig zunehmenden gewerblichen Nutzung des Netzes stieg auch der Bedarf nach klaren Regeln. Bestehende Rechtsvorschriften, beispielsweise aus dem Wettbewerbs- und Fernabsatzrecht, wurden vor dem Aufkommen des Internets entwickelt und passten nicht zu den Besonderheiten des World Wide Web.
Das Internet begründete ein neues „Rechtsgebiet“
In der Folge besteht bis heute eine enorme Rechtsunsicherheit, die durch ständig neue und widerspüchliche Urteile von zahllosen Gerichten geschürt wird. Insbesondere gewerbliche tätige User, beispielsweise Blogger, eBay- oder Online-Händler sehen sich mit einer permanent wechselnden und völlig undurchsichtigen Rechtslage konfrontiert. Skrupellose Geschäftemacher nutzte bis heute die Rechtsunsicherheit. Sie suchen gezielt nach kleine Verstößen, beispielsweise in den AGB oder dem Widerrufsrecht gewerblicher Händler, um mit kostenpflichtigen Abmahnungen schnelles Geld zu verdienen. Der Bedarf an kompetenter Rechtsberatung ist so groß, dass die zahlreichen Anfragen ein neues, wenngleich inoffizielles, Rechtsgebiet begründeten – das Internetrecht.
Was wird im Internetrecht geregelt?
Das Internetrecht ist kein gesetzlich anerkanntes Rechtsgebiet. Man versteht darunter eine Vielzahl an Rechtsvorschriften die typischerweise bei Rechtsstreitigkeiten rund um das Internet maßgeblich sind. Dazu zählen beispielsweise Teile des Telemediengesetzes, aus dem sich unter anderem die Pflicht ergibt, gewerbliche Websites mit Impressen zu versehen. Das klassische Wettbewerbsrecht wird vollumfänglich auf den gewerblichen Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet angewandt. Ähnliches gilt für das Urheberrecht, welches das Eigentum an Bildern und Texten regelt.

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