Trotz Hartz 4 in einer Wohngemeinschaft leben – Welche Kosten werden übernommen?

[themify_box color=“orange“]Bezieher von Hartz 4 haben grundsätzlich die Möglichkeit, in einer Wohngemeinschaft zu leben. Die Mietkosten für diese werden übernommen, insofern einige Voraussetzungen erfüllt sind. Worum es sich dabei handelt, klärt die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. auf ihrem kostenlosen Ratgeberportal. – Isabel Frankenberg[/themify_box]

Wohngemeinschaften sind vor allem bei jungen Menschen beliebt. Nicht allein, weil sich durch eine solche Geld einsparen lässt. Welche Kosten hierbei vom Jobcenter übernommen werden, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So müssen z.B. einige Voraussetzungen gegeben sein. Demnach müssen sowohl die Größe als auch die Mietkosten der Wohnung angemessen sein. Ist die Brutto-Kaltmiete der Wohnung zu hoch angesetzt, müssen die Kosten der WG innerhalb von sechs Monaten reduziert werden. Wie hoch die Brutto-Kaltmiete sein darf, ist aber auch von der Region und dem Ort, in dem sich die Wohnung befindet, abhängig. Die Mietkosten werden hier dem örtlichen Mietspiegel angepasst.

Trotz Hartz 4 in einer Wohngemeinschaft leben - Welche Kosten werden übernommen?
Foto: ovanmandic/Bigstock

Wichtig ist auch, dass der Umzug bzw. die Gründung einer WG vorab vom Jobcenter genehmigt wurde. Tut der Betroffene das nicht, können die Mehrkosten der Miete nicht erstattet werden. Im schlimmsten Fall kann das Jobcenter die Leistungen sogar gänzlich entziehen.

Die Miete, die vom Jobcenter übernommen wird, betrifft zudem nur die leistungsberechtigte Person. Das bedeutet, dass nicht die ganze Miete der Wohnung bezahlt wird, sondern nur der Anteil des Hartz-4-Beziehers. Um eine Genehmigung für die Kostenübernahme zu erhalten, muss der Antragsteller daher zunächst einen Untermietvertrag einreichen. Aus diesem muss hervorgehen, welche Kosten durch die WG entstehen.

Wird der Antrag genehmigt, übernimmt das Jobcenter in der Regel die Kaltmiete sowie die Nebenkosten. Stromkosten müssen gesondert im Antrag auf die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung angegeben werden. Internet und Telefon werden jedoch nicht vom Jobcenter erstattet.

Handelt es sich um eine WG, in der ausschließlich Hartz-4-Bezieher leben, sind alle Mitglieder der Wohngemeinschaft von den GEZ-Kosten befreit. Leben in dieser allerdings Personen, die nicht Leistungsberechtigt sind, müssen diese die GEZ-Kosten übernehmen. Zudem gibt es in einer Hartz-4-WG die Möglichkeit, einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistung zu beantragen. Das Jobcenter übernimmt dann unter Umständen die Erstausstattung der Wohnung mit Möbeln und Haushaltsgeräten sowie die Erstausstattung von Bekleidungen. Im Falle von Sachschäden an der Wohnung, können diese ebenfalls übernommen werden.

Weitere Informationen zum Thema „Wohngemeinschaft bei Hartz-4-Bezug“ finden Sie unter www.hartz4.net.

hartz4.net

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Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. wurde im Januar 2017 vom Rechtsjournalisten Marcel Weber in Berlin gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Transparenz im Bereich Sozialrecht zu schaffen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die wichtigsten Themen zu bieten.

Ziel und Zweck der Interessengemeinschaft e.V. ist die Beobachtung sozialrechtlicher Entwicklungen, Analyse und Kommentierung aktueller Rechtsprechungen sowie der Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen für Leistungsempfänger und Interessierte. Dabei verfolgt der Verein keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins erhalten diese keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.

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